VAT-Compliance für FBA-Händler

VAT-Compliance für FBA-Händler 

Als Steuerexperten für E-Commerce verfügen wir über ein umfassendes Leistungsportfolio zum Thema VAT-Compliance für FBA-Händler.


Wir bieten Ihnen neben der umsatzsteuerlichen Registrierung in Deutschland folgende Services:

    

Umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland. Wir kümmern uns von A-Z 

Falls Sie Waren nach Deutschland für den Weiterverkauf importieren, müssen Sie grundsätzlich zunächst Einfuhrumsatzsteuer an die deutschen Steuerbehörden abführen.

Für in Deutschland umsatzsteuerlich registrierte Unternehmer besteht jedoch die Möglichkeit, die im Rahmen der Einfuhr entrichtete Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen der abzugebenden Umsatzsteuervoranmeldungen in gleicher Höhe wieder erstatten lassen. Insoweit entfällt für Sie als umsatzsteuerlich registrierter Unternehmer in Deutschland die Belastung durch die Einfuhrumsatzsteuer.

Neben der Registrierungspflicht aus der Einfuhr der Waren nach Deutschland besteht für Sie als ausländischer Händler mit Unternehmenssitz außerhalb der Europäischen Union des Weiteren eine Registrierungspflicht, wenn Sie Waren, die Sie in Deutschland lagern, an Kunden mit Sitz in Deutschland oder mit Sitz in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verkaufen.

Derzeit werden in der Europäischen Union gesetzliche Änderungen diskutiert, die den hohen Steuerausfall aufgrund nicht erfolgter Registrierungen in den jeweiligen Mitgliedstaaten vermeiden soll. Es ist davon auszugehen, dass die jeweiligen Mitgliedstaaten auch Amazon für diese Steuerausfälle haftbar machen wird. Folge hiervon wird erwartungsgemäß sein, dass zukünftig nur noch umsatzsteuerlich registrierte Händler von Amazon akzeptiert und entsprechend zugelassen werden.

Sofern Sie bisher noch nicht in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sind, sollten Sie daher so schnell wie möglich handeln!

  

Dabei können wir Sie unterstützen:

   

Schritt für Schritt zur Registrierung:

 

     

Ihre vollumfängliche VAT Compliance ist unser Anspruch.

Aufgrund unserer Expertise zur Umsatzsteuer können wir Sie als ausländischen FBA Händler fortlaufend umsatzsteuerlich beraten. Unseren chinesischen Mandanten bieten wir exklusive muttersprachliche Betreuung durch unsere Kollegin Frau Hu


Das bieten wir Ihnen:

  

Diese Vorteile bringt Ihnen der VAT Service durch GKRW:

 

   

VAT Compliance auch für die Vergangenheit.

Bisher waren Sie als FBA Händler umsatzsteuerlich in Deutschland nicht registriert. Die Umsätze der Vergangenheit wurden daher fälschlicherweise in Deutschland nicht der Umsatzbesteuerung unterworfen. 

Um auch für die Vergangenheit VAT compliant zu sein, sollte daher schnellstmöglich eine strafbefreiende umsatzsteuerliche Nacherklärung erstellt und eingereicht werden. 

Das bieten wir Ihnen:

 

Darum sollten Sie eine Nacherklärung einreichen:

 

    

Registrierung in Österreich? Übernehmen wir für Sie!

Auch Österreich hat verschärfte Vorschriften eingeführt, nach denen Händler mit Unternehmenssitz außerhalb der EU Marktplätzen wie Amazon ihre Umsatzsteuer-ID-Nummer unter bestimmten Voraussetzungen bereitstellen müssen.

Sofern der jeweilige Händler dem nicht nachkommt, ist davon auszugehen, dass der Marktplatzbetreiber den Händler ab 1.1.2021 sperren wird, so dass keine Umsätze mehr gemacht werden können. 

Sofern Sie Waren nach Österreich versenden und bisher noch nicht in Österreich umsatzsteuerlich registriert sind, sollten Sie daher so schnell wie möglich handeln! 

 

Dabei können wir helfen:

 

Schritt für Schritt zur Registrierung:

 

   

Registrierung in Belgien, den Niederlanden oder Luxemburg? Übernehmen wir für Sie!

Auch die BeNeLux-Staaten werden voraussichtlich verschärfte Vorschriften einführen, nach denen Händler mit Unternehmenssitz außerhalb der EU Marktplätzen wie Amazon ihre Umsatzsteuer-ID-Nummer bereitstellen müssen.

Sofern der jeweilige Händler dem nicht nachkommt, ist davon auszugehen, dass der Marktplatzbetreiber den Händler ab 1.1.2021 sperren wird, so dass keine Umsätze mehr gemacht werden können.

Sofern Sie Waren in die BeNeLux-Staaten versenden und bisher dort noch nicht umsatzsteuerlich registriert sind, sollten Sie daher so schnell wie möglich handeln!

 

Dabei können wir helfen:

 

 Schritt für Schritt zur Registrierung:

 

   

Ihre Experten für VAT Compliance